Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 10.08.1995 (7 B 296.95)

   

Kurzleitsatz:
»Erläßt die Zuordnungsbehörde nach Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes einen Zweitbescheid, findet nach der Überleitungsregelung des Art. 14 Abs. 4 S. 1 2. VermRÄndG das neue Vermögenszuordnungsrecht Anwendung.«


Relevante Normen:
2. VermRÄndG Art. 9 Nr. 8, Art. 14 Abs. 4 S. 1; VZOG § 7a; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VIZ 1995, 656

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