Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 04.10.1995 (VII R 38/95)

   

Kurzleitsatz:
»Die Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater stellt keine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen dar; sie kann deshalb auf die für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden.«


Relevante Normen:
DVStB § 7; StBerG § 2, § 5 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1996, 40
BFHE 178, 518
BStBl II 1996, 488
DB 1996, 24
DStR 1996, 1104
NJW 1996, 952

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