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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 28.09.1995 (IV R 39/94) | | | | Kurzleitsatz: »1. Betreibt ein Unternehmen, das zuvor auf dem Gebiet des Bauwesens, des Grundstückshandels und der Grundstücksverwaltung tätig war, nur noch Grundstücksverwaltung, so ist hierin regelmäßig eine bloße Betriebsunterbrechung zu sehen, solange gegenüber dem FA nicht die Betriebsaufgabe erklärt wird.2. Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, daß es Eigentum nur eines Gesellschafters wird, so wird der Entnahmegewinn all...
Relevante Normen: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 1996, 192 BB 1996, 40 BFHE 179, 75 BStBl II 1996, 276 DB 1996, 70 NJW-RR 1996, 1500
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