Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 26.09.1995 (VIII R 35/93)

   

Kurzleitsatz:
»Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft an einer von einem Geschäftspartner der Personengesellschaft veranstalteten "Fachtagung" teil, die den üblichen Rahmen geschäftlicher Gespräche überschreitet (hier: 4-tägige Schiffsreise mit Ausflugsfahrten), ist der Wert des zugewendeten Vorteils bei der Personengesellschaft als Betriebseinnahme zu erfassen.«


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 1, 4, § 5 Abs. 1, § 12 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1996, 583
BFHE 179, 251
BStBl II 1996, 273
DStR 1996, 458
DStZ 1996, 277
NJW 1996, 1432

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