Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 14.12.1995 (V R 12/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Kindergeldzahlungen sind bei der Beurteilung des Gestaltungsmißbrauchs im Zusammenhang mit der Errichtung und Vermietung von Räumen für eine Arztpraxis an den Ehegatten nicht als Einnahmen des vermietenden Ehegatten anrechenbar, mit denen er die Aufwendungen für die Errichtung und Erhaltung der Praxisräume bestreiten kann.2. Zur Dauer des "überschaubaren Zeitraums" als zeitlicher Rahmen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungskraft des Vermieter-Ehegatten.«


Relevante Normen:
AO (1977) § 42; UStG (1980) § 4 Nr. 12, Nr. 14, § 15 Abs. 1, 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1996, 576
BFHE 179, 472
BStBl II 1996, 252
DB 1996, 611
DStR 1996, 423
DStZ 1996, 316
NJW 1996, 2455
NJWE-MietR 1996, 229

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