Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.12.1995 (5 StR 392/95)

   

Kurzleitsatz:
Der Senat erwägt, daß die zu weitgehende Annahme von Tateinheit oder Tatmehrheit allein keine revsisionsrechtliche Beschwer begründen könne.


Relevante Normen:
StGB § 52, § 53; StPO § 337;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 296

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