|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: OLG Naumburg - Beschluß vom 27.04.1994 (1 Ss (B) 74/94) | | | | Kurzleitsatz: Bußgeldbescheid und anschließende Verurteilung wegen mehrfachen Verstoßes gegen § 17 Abs. 1 Nr. 1
LMBG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 SpeiseeisAO/DDR - Überprüfung in der Rechtsbeschwerdeinstanz:1. a) Ein Bußgeldbescheid, der weder den Tatort noch die Tathandlung bezeichnet, ist unwirksam.b) Ein - von der h.M. für zulässig gehaltener - Rückgriff auf den Akteninhalt, um die im Bußgeldbescheid zur Last gelegte Handlung zu konkretisieren, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Tatvorwu...
Relevante Normen: DDR: SpeiseeisAO § 5 Abs. 1; LMBG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Nr. 1, § 53 Abs. 1; OWiG § 20, § 66 Abs. 1 Nr. 3; SpeiseeisVO § 7b Abs. 4; StPO § 260;
Fundstellen dieser Entscheidung: RAnB 1995, 330
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|