Rechtsprechung:
VG Meiningen - Urteil vom 17.05.1995 (5 K 196/94.Me)

   

Kurzleitsatz:
»1. Ein Kino ist regelmäßig keine zentrale Einrichtung der Kultur i.S. des § 7 BauNVO, da es keinen in die Region oder darüber hinaus ...


Relevante Normen:
BauGB § 34 Abs. 1, 2, 3; BauNVO § 4a Abs. 3, § 6, § 7; GKG § 13 Abs. 2, § 25 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
RAnB 1995, 333

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