Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 21.03.1996 (3Z BR 45/96)

   

Kurzleitsatz:
Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren abgebenden Gerichts


Relevante Normen:
BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1; FGG § 19 Abs. 2, § 65a, § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EzFamR aktuell 1996, 211
FamRZ 1996, 1157

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