Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 21.03.1996 (3Z BR 362/95)

   

Kurzleitsatz:
Entlassung der Mutter des Betroffenen als dessen Betreuerin gegen den Willen des Betroffenen


Relevante Normen:
BGB § 1908b Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EzFamR aktuell 1996, 212
FamRZ 1996, 1105

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