Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 26.10.1965 (5 StR 413/65)

   

Kurzleitsatz:
Vergewaltigung in Mittäterschaft begeht, wer die Nötigungshandlung als eigene will und dabei billigt, daß sie zur Duldung des Beischlafs führt.


Relevante Normen:
StGB § 25 Abs. 2, § 177 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1973, 17 (Dallinger)

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