Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 28.06.1966 (5 StR 266/66)

   

Kurzleitsatz:
Der Beginn der Tatbestandsverwirklichung kann bei der Vergewaltigung bereits in einem tätlichen Angriff auf den männlichen Beschützer einer Frau liegen.


Relevante Normen:
StGB § 22, § 23, § 177 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1966, 893 (Dallinger)

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang