Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 28.02.1996 (II R 92/93)

   

Kurzleitsatz:
»Mögliche künftige Ansprüche des Arbeitgebers aus Rentenrückdeckungsversicherungen, bei denen alle Versicherungsleistungen aufschiebend bedingt sind, und ein Rückkauf ausgeschlossen ist, sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht anzusetzen.«


Relevante Normen:
BewG § 4, § 12 Abs. 4, § 95, § 109, § 110 Abs. 1 Nr. 6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1996, 1311
BFHE 180, 166
BStBl II 1996, 348
DB 1996, 1318
DStR 1996, 960
DStZ 1996, 510

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang