Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 25.01.1996 (IV R 114/94)

   

Kurzleitsatz:
»1. Gewinnrealisierung ist bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück auch anzunehmen, wenn der Käufer am Bilanzstichtag des Veräußerungsjahres noch das Recht hat, unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.2. Der drohenden Ausübung des Rücktrittsrechts ist ggf. durch Bildung einer Rückstellung Rechnung zu tragen.«


Relevante Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1, 2; EStG § 5 Abs. 1, 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2; HGB § 249 Abs. 1 S. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1996, 1267
BFHE 180, 57
BStBl II 1997, 382
DB 1996, 1448
DStR 1996, 916
DStZ 1996, 464

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