Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.03.1996 (3 StR 518/95)

   

Kurzleitsatz:
»Die Tatbestandsmerkmale des § 177 StGB "mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" müssen ...


Relevante Normen:
StGB § 200; StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 42, 107
MDR 1996, 621
NJW 1996, 2107
NStZ 1996, 349
StV 1996, 363

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