Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.05.1996 (2 StR 187/96)

   

Kurzleitsatz:
Gibt der Täter nach heftiger Gegenwehr des Vergewaltigungsopfers sein Vorhaben auf, fehlt es nicht ohne weiteres an der Freiwilligkeit des Rücktritts.


Relevante Normen:
StGB § 24, § 177;



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