Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 21.05.1996 (1 StR 231/96)

   

Kurzleitsatz:
Auch bei einschlägigen Vorstrafen ist eine positive Prognose nicht ausgeschlossen.


Relevante Normen:
StGB § 56;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang