Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.05.1996 (1 StR 264/96)

   

Kurzleitsatz:
Auch bei im Laufe mehrerer Jahre begangenen Straftaten kann ein enger Zusammenhang bestehen, der zu einer maßvolle Erhöhung der Gesamtstrafe führt.


Relevante Normen:
StGB § 55;



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