Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.04.1996 (2 StR 104/96)

   

Kurzleitsatz:
Auch nach einer weniger schweren Provokation können die Voraussetzungen des § 213 1.Alt. StGB vorliegen, wenn diese nach einer Reihe vorausgegangener ...


Relevante Normen:
StGB § 213;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1998, 347 (Altvater)
NStZ-RR 1996, 259

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