Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.04.1996 (3 StR 113/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Anordnung nach § 63 StGB setzt unter anderem eine rechtswidrige Tat voraus; bei Rechtsfertigung durch Notwehr ist sie daher aus...


Relevante Normen:
StGB § 63, § 32;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 433

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