Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.04.1996 (3 StR 95/96)

   

Kurzleitsatz:
Therapieunwilligkeit des Angeklagten begründet allein nicht die Aussichtslosigkeit der Anordnung nach § 64 StGB.


Relevante Normen:
StGB § 64;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 34

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang