Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.04.1996 (4 StR 77/96)

   

Kurzleitsatz:
§ 181 StGB schützt bisher nicht der Prostitution nachgehende Personen sowie Personen, die die Prostitution aufgeben wollen.


Relevante Normen:
StGB § 181;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1996, 291
StV 1996, 481

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