Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.04.1996 (3 StR 101/96)

   

Kurzleitsatz:
Bei der Prüfung der niedrigen Beweggründe ist auch eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit zu berücksichtigen.


Relevante Normen:
StGB § 211;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Niedrige Beweggründe 34

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