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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 03.04.1996 (3 StR 59/96) | | | | Kurzleitsatz: Für die Drohung reicht aus, daß das in Aussicht gestellte Übel von einem Dritten herbeigeführt werden soll, wenn der Drohende vorgibt, daß er den Drit...
Relevante Normen: StGB § 253, § 255;
Fundstellen dieser Entscheidung: NStZ 1996, 435 StV 1996, 482
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