Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.03.1996 (5 StR 671/95)

   

Kurzleitsatz:
Das Revisionsgericht muß es grundsätzlich hinnehmen, wenn der Tatrichter nach umfassender Würdigung der Beweise vernünftige Zweifel an der Schuld des ...


Relevante Normen:
StPO § 261, § 337;



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