Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.02.1996 (4 StR 18/96)

   

Kurzleitsatz:
Wenn die Drohung zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es zu weiteren Handlungen zu nötigen, kommt der Bemächtigungssituation die in...


Relevante Normen:
StGB § 239b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1996, 322

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