Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.02.1996 (4 StR 6/96)

   

Kurzleitsatz:
Im Urteil muß deutlich werden, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewußt war.


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 350
StV 1996, 413

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