Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 22.11.1995 (1 ObOWi 605/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Wer eine Kraftfahrstraße verläßt, indem er nach links in einen privaten Forstweg abbiegt, um von dort erneut einzufahren und die Fahrt in der Gegenrichtung fortzusetzen, wendet nicht auf einer Kraftfahrstraße.2. Wird in einem solchen Fall rückwärts in einem Bogen in der ursprünglichen Fahrtrichtung eingefahren, liegt (rechtlich selbständiges) Rückwärtsfahren auf einer Kraftfahrstraße vor.«


Relevante Normen:
StVO § 9 Abs. 5, § 18 Abs. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1995, 200
DAR 1996, 104
DAR 1996, 104 (Ls)
DRsp II(286)272d-e
NZV 1996, 161
VRS 90, 448
VerkMitt 1996, 50

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