Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 03.11.1995 (1 St RR 97/95)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Frage der Verwertbarkeit des Mittelwerts einer Blutalkoholbestimmung bei stark differierenden Einzelwerten.«1. Bei der Blutalkoholbestimmung rechtfertigt eine hohe Abweichung zwischen den Mittelwerten zweier Meßverfahren noch nicht die Heraufsetzung des Sicherheitszuschlags von 0,1 o/oo auf 0,15 o/oo. Wenn der als das arithmetische Mittel der Ergebnisse der Einzelanalysen zu berechnende Mittelwert als fehlerhaft angesehen werden muß, kann er der Entscheidung nicht mehr zugrunde gelegt werden. In einem ...


Relevante Normen:
StGB § 316;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1995, 181
DAR 1996, 101
DRsp III(336)290Nr. 2b (Ls)
JR 1996, 385
NZV 1996, 75
VRS 91, 32
ZfS 1996, 74

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