Rechtsprechung:
BayObLG - Urteil vom 31.10.1995 (2 St RR 80/95)

   

Kurzleitsatz:
»Dem Protokoll über die Verkündung einer Entscheidung in Zivilsachen, die kein Gestaltungsurteil ist, kommt keine Beweiskraft für und gegen jedermann zu (im Anschluß an RGSt 59, 13, 19).«


Relevante Normen:
StGB §§ 271, 348;



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