Rechtsprechung:
KG - Beschluß vom 16.03.1995 (4 VAs 13/95)

   

Kurzleitsatz:
Wendet ein Untersuchungsgefangener sich gegen ein von dem Anstaltsleiter ihm gegenüber ausgesprochenes Verbot der Rechtsberatung, so ist der Ermittlungsrichter gem. §§ 119 Abs. 3, 6 StPO zur Entscheidung berufen. Der Rechtsweg nach § 23 EGGVG ist daher nicht gegeben.


Relevante Normen:
EGGVG § 23; StPO § 119 Abs. 6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1996, 326

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