Rechtsprechung:
KG - Beschluß vom 15.11.1994 (1 AR 357/92 - 4 Ws 270/94)

   

Kurzleitsatz:
Im Jugendstrafverfahren ist die Nebenklage in dem Verfahren gegen die heranwachsenden und erwachsenen Angeklagten zumindest dann zulässig, wenn gegen den jugendlichen Beschuldigten das Sicherungsverfahren durchgeführt wird.


Relevante Normen:
JGG § 80 Abs. 3, § 103 Abs. 1, § 112 S. 1; StPO § 237, § 395 Abs. 1 Nr. 1 lit. c;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JR 1995, 259

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang