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| Rechtsprechung: OLG Celle - Beschluß vom 20.02.1996 (3 Ss (OWi) 33/96) | | | | Kurzleitsatz: »Rotlichtüberwachungsanlagen und die Meßmethoden zur Ermittlung der Rotlichtzeiten sind inzwischen im täglichen Gebrauch genügend erprobt und richterlich überprüft, so daß die zuverlässige Messung von den Gerichten im allgemeinen unterstellt werden kann.Die Gerichte brauchen sich also in der Regel im Urteil nicht mit der Zuverlässigkeit des Meßgerätes und der Meßmethode zu befassen, wenn nicht - aus dem Urteil ersichtlich - besondere Umstände auf Mängel hinweisen. Das gilt auch dann, wenn sich der Betroffen...
Relevante Normen: StVO § 37;
Fundstellen dieser Entscheidung: NZV 1997, 492 NiedersRpfl 1996, 178 VRS 92, 39 VerkMitt 1996, 90
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