Rechtsprechung:
OLG Celle - Urteil vom 31.01.1996 (3 Ss 127/95)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Ausländer mit einer "anderen" ausländischen Fahrerlaubnis, der nach Ablauf der Jahresfrist nach § 4 Abs. 1 IntVO ein Kfz in Deutschland führt, ist nicht (mehr) im Besitz der "dazu erforderlichen" Fahrerlaubnis und deswegen nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu bestrafen.«


Relevante Normen:
IntVO § 4 Abs. 1 lit. c; StVG § 21 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1996, 2667
NZV 1996, 327
VRS 91, 381
VerkMitt 1996, 78

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang