|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: OLG Celle - Beschluß vom 19.01.1996 (1 Ws 392/95 (StrVollz)) | | | | Kurzleitsatz: »Die Zulassung eines Decoders, der den Empfang im Kabelprogramm verschlüsselt eingespeister Fernseh-Sender ermöglicht, unterliegt den Voraussetzungen von § 69 Abs. 2
StVollzG.« Bei der heutigen Vielfalt der Fernsehprogramme ist dem Informationsbedürfnis des Gefangenen genüge getan, wenn er die unverschlüsselt im Kabelnetz angebotenen Fernsehprogramme empfangen kann. Der Empfang weiterer, nur mit Hilfe eines Decoders zu empfangender Fernsehprogramme (hier: "Erotika"-Kanal) ist zur W...
Relevante Normen: StVollzG § 69 Abs. 2;
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|