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| Rechtsprechung: OLG Celle - Beschluß vom 06.12.1995 (2 Ss 419/95) | | | | Kurzleitsatz: Bei der Überlassung von Teppichen zur Ansicht durch einen Teppichhändler entsteht nur dann ein Vermögensschaden, wenn dem Opfer der Täuschung ein bestimmbarer Vermögenszuwachs entgangen ist. Die Überlassung der Sache infolge durch Täuschung wird nicht deshalb zum Schaden im Rechtssinne, weil der Getäuschte mit ihr die Erwartung verknüpft, es werde sich für ihn eine gewinnbringende Verkaufsmöglichkeit eröffnen. Wegen der Unverbindlichkeit für den Kaufinteressenten nimmt der Getäuschte auch hier nur eine höch...
Relevante Normen: StGB § 263;
Fundstellen dieser Entscheidung: StV 1996, 154
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