Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 05.05.1982 (3 Ws 244/82 (StVollz))

   

Kurzleitsatz:
»Bei einem zu lebenslanger Haft Verurteilten ist die Vollzugsbehörde verpflichtet, das Prüfungsverfahren hinsichtlich der Gewährung von Urlaub in angemessener Zeit vor Ablauf der Mindestvollzugszeit von 10 Jahren einzuleiten.«


Relevante Normen:
StVollzG § 13 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1983, 46
ZfStrVo 1983, 300

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