Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 25.09.1981 (3 Ws 318/81 (StVollz))

   

Kurzleitsatz:
»Wird dem Strafgefangenen eine ihm zugedachte Paketsendung vorenthalten, so steht auch dem Übersender des Pakets das Recht zu, die ablehnende Vollzugsmaßnahme einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.«


Relevante Normen:
StVollzG § 109 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1982, 221
ZfStrVo 1982, 188

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