Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 24.03.1995 (1 Vollz (Ws) 226/94)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der in § 70 Abs. 3 in Verbindung mit § 70 Abs. 2 StVollzG verwendete Gefahrbegriff stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung gerichtlich voll überprüft sind.2. Der Besitz externer Lautsprecherboxen rechtfertigt die Annahme einer Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt. Lautsprecherboxen bieten wegen ihrer Hohlräume die Möglichkeit zum Anlegen von Verstecken und sind damit abstrakt sicherheitsgefährdend.3. Die Auffassung, schon die einem Gegenst...


Relevante Normen:
StVollzG § 70 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 253
ZfStrVo 1996, 119

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang