Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 21.04.1994 (4 Ss 1430/93)

   

Kurzleitsatz:
Da gem. § 31 MOG Abgaben im Rahmen von Produktionsregelungen ausdrücklich von der Anwendung der Strafvorschriften der Abgabenordnung ausschließt, können unrichtige Angaben, die dazu führen, daß eine Milch-Garantiemengen-Abgabe nicht festgesetzt wird, nicht gem. § 370 AO bestraft werden.


Relevante Normen:
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; MOG § 8 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
wistra 1995, 197

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