Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 19.06.1981 (1 Ws 92/81)

   

Kurzleitsatz:
§ 42 Abs. 1 S. 2 StVollzG kann nicht entnommen werden, daß generell in allen Fällen unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung eine Anrechnung zu erfolgen hat. Dies schließt jedoch eine mögliche Berücksichtigung anderer unverschuldeter Fehlzeiten nicht aus.Nr. 2b der VV zu § 42 StVollzG stellt eine Selbstbindung der Verwaltung bei der Anrechnung unverschuldeter Fehlzeiten dar, die im Rahmen des der Anstalt eingeräumten Ermessens zu beachten ist. Dabei stellt die zeitliche Grenze von...


Relevante Normen:
StVollzG § 42 Abs. 1; VVStVollzGVVStVollzG zu § 42 Nr. 2 lit. b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1981, 455
ZfStrVo 1982, 52

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