Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluß vom 29.07.1982 (2 Vollz (Ws) 47/82)

   

Kurzleitsatz:
»Das Schreiben eines Strafgefangenen kann angehalten werden, wenn Anstaltsbedienstete bei einer Weitergabe Gefahr laufen würden, sich selbst in strafbarer Weise an der Verwirklichung eines Straftatbestandes zu beteiligen.«


Relevante Normen:
StVollzG § 31 Abs.1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1982, 525
ZfStrVo 1983, 189

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