Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Beschluß vom 09.10.1995 (1 Ws 115/95)

   

Kurzleitsatz:
In einem anderen, nicht verbundenen Verfahren erlittene Untersuchungshaft ist in analoger Anwendung des § 51 Abs. 1 S. 1 StGB auf eine in anderer Sache erkannte Freiheitsstrafe dann anzurechnen, wenn beide Verfahren hätten verbunden werden können oder für den Fall einer Verurteilung in dem eingestellten Verfahren die erkannten Strafen gesamtstrafenfähig gewesen wären (im Anschluß an OLG Düsseldorf, StV 1994, 549).


Relevante Normen:
StGB § 51 Abs. 1; StPO § 154 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
wistra 1996, 70

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