Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Beschluß vom 04.02.1982 (1 Ws 503/81)

   

Kurzleitsatz:
»Das Anfertigen von Schriftsätzen für Mitgefangene kann zu einer schwerwiegenden Störung der Anstaltsordnung führen, wenn die Hilfeleistung einen geschäftsmäßigen Umfang erreicht.«


Relevante Normen:
StVollzG § 4 Abs. 2 S. 2, § 81 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1983, 47
ZfStrVo 1982, 249

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