Rechtsprechung:
OLG Stuttgart - Beschluß vom 26.03.1996 (2 Ws 60/96)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Entscheidung des Vorsitzenden über die Beiordnung oder Entpflichtung eines Verteidigers bzw. deren Ablehnung kann mit der Beschwerde angefochten werden.2. Ist ein Pflichtverteidiger ohne Ermessensfehler durch den Vorsitzenden bestimmt worden, so sind an den Antrag des Angeklagten, diesen Verteidiger wegen Störung des Vertrauensverhältnisses zu entpflichten und einen neuen Pflichtverteidiger zu bestellen, strenge Anforderungen zu stellen.3. Ein Anwalt kann seine Bestellung als Pflichtverteidiger nich...


Relevante Normen:
StPO § 142 Abs. 1, § 143;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1996, 207

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