Rechtsprechung:
OLG Stuttgart - Beschluß vom 19.03.1996 (4 VAs 3/96)

   

Kurzleitsatz:
»Die Einweisung eines Verurteilten in eine nach dem Vollstreckungsplan nicht zuständige Justizvollzugsanstalt ist auch ohne eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage unter den in § 26 StVollstrO bestimmten oder unter Zugrundelegung der in § 8 Abs. 1 StVollzG umschriebenen Voraussetzungen rechtlich zulässig; § 152 StVollzG steht dem nicht entgegen.«


Relevante Normen:
StVollstrO § 26; StVollzG § 8 Abs. 1, § 152;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 359

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