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| Rechtsprechung: OLG Stuttgart - Beschluß vom 19.03.1996 (4 VAs 3/96) | | | | Kurzleitsatz: »Die Einweisung eines Verurteilten in eine nach dem Vollstreckungsplan nicht zuständige Justizvollzugsanstalt ist auch ohne eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage unter den in § 26
StVollstrO bestimmten oder unter Zugrundelegung der in § 8 Abs. 1
StVollzG umschriebenen Voraussetzungen rechtlich zulässig; § 152
StVollzG steht dem nicht entgegen.«
Relevante Normen: StVollstrO § 26; StVollzG § 8 Abs. 1, § 152;
Fundstellen dieser Entscheidung: NStZ 1996, 359
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