Rechtsprechung:
OLG Stuttgart - Beschluß vom 18.12.1995 (1 Ss 541/95)

   

Kurzleitsatz:
»Wenn ein Verkehrsverstoß mehrere Tatbestände des BKatV, die jeweils ein Regelfahrverbot von einem Monat vorsehen, erfüllt, darf - bei Vorliegen eines Regelfalles - die Dauer der einzelnen Fahrverbote nicht lediglich addiert werden. werden. Vielmehr kommt ein längeres Fahrverbot nur dann in Betracht, wenn gewichtige Umstände erkennen lassen, daß ein Fahrverbot von einem Monat - auch bei Ausschöpfung des Bußgeldrahmens - nicht ausreicht, um den Betroffenen nachhaltig zu beeindrucken. Die Gründe dafür sind im...


Relevante Normen:
BKatV § 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1996, 246
Justiz 1996, 151
NZV 1996, 159
VRS 91, 134
VerkMitt 1996, 55

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