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| Rechtsprechung: OLG Zweibrücken - Beschluß vom 15.12.1995 (1 Ss 251/95) | | | | Kurzleitsatz: Haben in einem Bußgeldverfahren schon zwei Hauptverhandlungstermine stattgefunden, aufgrund derer neue Ermittlungen veranlaßt wurden, so verstößt es gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, wenn ein Antrag auf Terminverlegung, mit dem das Ziel verfolgt wird, dem verhinderten Verteidiger die Teilnahme an dem Hauptverhandlungstermin zu ermöglichen, ohne nähere Begründung unter Hinweis auf die "Terminslage des Gerichts" abgelehnt wird.
Relevante Normen: GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 71, § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; StPO § 228;
Fundstellen dieser Entscheidung: NZV 1996, 162 ZfS 1996, 115
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