Rechtsprechung:
OLG Zweibrücken - Beschluß vom 07.10.1994 (1 Ws 513/94)

   

Kurzleitsatz:
Die Versagung der vorzeitigen Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt bei einem Erstverbüßer (§ 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB) kann nicht darauf gestützt werden, daß bei potentiellen Straftätern nicht der Eindruck entstehen dürfe, sie hätten selbst im Falle wiederholter Verurteilung beim erstmaligen Strafvollzug nur mit der Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe zu rechnen.


Relevante Normen:
StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JBl.RP 1996, 88

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