Rechtsprechung:
LG Dresden - Beschluß vom 20.12.1995 (3 Qs 116/95)

   

Kurzleitsatz:
Wird bei einer Anklage wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170b StGB) nicht mitgeteilt, welches Einkommen der Angeschuldigte zu ...


Relevante Normen:
StGB § 170b; StPO § 200, § 205, § 211;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1996, 208
StV 1996, 203

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